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Ablauf

Für gesetzlich versicherte Patienten:
Vor der Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie ist jeder Patient verpflichtet, einen Sprechstundentermin wahrzunehmen. In der psychotherapeutischen Sprechstunde (max. 3x50 min) klären wir, ob eine psychische Erkrankung vorliegt, ob eine ambulante Psychotherapie indiziert ist und wenn ja, welches Psychotherapieverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder systemische Psychotherapie) für den Patienten geeignet ist.

Nach der Sprechstunde wird in 4 probatorischen Sitzungen die Anamnese erhoben, die Diagnosestellung gesichert, die Therapieziele formuliert und ein Behandlungsplan aufgestellt. Der Therapeut stellt parallel bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag zur Übernahme der Kosten, da in Deutschland die Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie eine durch die Krankenkasse genehmigungspflichtige Leistung darstellt.

Nach Genehmigung durch Ihre Krankenkasse wird mit der ambulanten Psychotherapie begonnen. Hierbei sind im Rahmen der Verhaltenstherapie sowohl Kurzzeittherapien von 2 x 12 Therapiesitzungen als auch Langzeittherapien von 60 Sitzungen möglich. Eine Behandlung kann bis maximal 80 Therapiestunden verlängert werden.

Für privatversicherte Patienten gibt es die obige Gliederung in Sprechstundentermine und Probatorik nicht, wobei in den ersten Therapiesitzungen ebenfalls wie bei den gesetzlich Versicherten die Anamneseerhebung, Diagnostik, Therapieziele und Behandlungsplanung im Vordergrund stehen. Die von der privaten Krankenversicherung übernommene Stundenanzahl variiert von Versicherung zu Versicherung und ist zudem von ihrem individuellen Tarif, den Sie abgeschlossen haben, abhängig.

Bitte rufen Sie vor der Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie bei ihrer privaten Krankenversicherung an und erkundigen Sie sich nach Ihren Versicherungsbedingungen.

Kosten

Gesetzlich Versicherte:
Nach Genehmigung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie.

Privatpatienten:
Hier hängt es davon ab, welchen Vertrag Sie mit Ihrer Privatkasse abgeschlossen haben. In manchen Verträgen ist ambulante Psychotherapie ausgeschlossen oder die Versicherung bezahlt nur 50% der Kosten.
Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld über die Vertragskonditionen.

Beihilfeberechtigte:
Nach Genehmigung von der jeweiligen Beihilfestelle übernimmt die Beihilfe die Kosten für die ambulante Psychotherapie. Bitte beachten Sie, dass die Beihilfe sich immer nur prozentual (z.B. 50:50 oder 70:30) an den Kosten beteiligt und Sie sich parallel bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzgl. der Kostenübernahme und der Vertragskonditionen erkundigen müssen